Versicherter Personenkreis
Versichert sind obligatorisch alle Mitglieder der ADAC-Jugendgruppen; Kinder vom vollendeten 5. Lebensjahr, Jugendliche und Erwachsene bis zum vollendeten 21. Lebensjahr, soweit sie noch als Mitglieder bei den Jugendgruppen geführt werden und die jährliche Gebühr bezahlt ist.
Haftpflichtversicherung
Deckungssumme: 10.000.000 Euro für Personen- und Sachschäden pro Ereignis, jedoch nicht mehr als 1.100.000 Euro für Vermögensschäden.
Ausgeschlossen
Von der Versicherung ausgeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht
a) aus Schäden, die im Zusammenhang stehen mit dem Besitz oder der Führung von Luftfahrzeugen, Kraftfahrzeugen, Motorbooten, sonstigen Wasserfahrzeugen und eigenen Fuhrwerken
b) aus dem Abbrennen von Feuerwerk
c) aus Feuer- und Explosionsschäden, wenn und soweit die behördlichen Vorschriften nicht beachtet worden sind.
Unfallversicherung
Versicherungssummen:
5.500 EUR für den Todesfall
36.000 EUR für den Invaliditätsfall mit 300% Progression
102.000 EUR bei Vollinvalidität
10.000 EUR für Bergungskosten